Krankmeldung
Damit wir im Bild sind
Ist Ihr Kind erkrankt, bitten wir Sie uns umgehend zu informieren. Bitte beachten Sie, dass eine telefonische oder elektronische Entschuldigung (E-Mail) Ihre Entschuldigungspflicht nur vorläufig erfüllt. Eine schriftliche Entschuldigung ist binnen drei Tagen nachzureichen.
Beurlaubung
Aus wichtigen Gründen kann eine Beurlaubung von bis zu 2 Tagen durch den Klassenlehrer gewährt werden. Eine längere Beurlaubung muss bei der Schulleitung beantragt werden.
Für Ihr Kind besteht Schulpflicht! Somit ist eine Beurlaubung unmittelbar vor bzw. im Anschluss an die Schulferien nur in absoluten Ausnahmefällen möglich – beispielsweise im Falle von gesundheitsfördernden Maßnahmen (Kur- und/ oder Reha-Aufenthalte etc.). Ein entsprechend ausführlich begründeter schriftlicher Antrag muss der Schulleitung spätestens drei Wochen vor dem geplanten Beurlaubungstermin vorliegen!
Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.