Das HBS-ABC
Adressen- / Telefonnummern-Änderung
Sollte sich Ihre Adresse ändern, informieren Sie uns bitte umgehend! Eine kurze Notiz über die Klassenlehrkraft oder direkt im Sekretariat genügt.
Gleiches gilt für etwaige Änderungen von Mailadressen und Telefonnummern (vor allem Handy- und/oder weitere Notfallnummern, bitte nicht mehr als 2 Nummern). Auch über deren Änderungen informieren Sie uns bitte umgehend!
Versäumen Sie dies, könnte es evtl. passieren, dass wir Sie im Notfall nicht informieren können.
Schulweg / Anfahrt zur Schule
Die Hartmann-Baumann-Schule kann nicht direkt mit dem Auto angefahren werden. Wir empfehlen die folgenden zwei Schulwege / Anfahrtswege:
1. Über die Schubertstraße
An der Ecke Fichtestraße / Schubertstraße befindet sich der Treppenabgang zu den Sporthallen des Gymnasiums und des Lehrschwimmbeckens. Sie müssen die Treppe hinunterlaufen und dann immer geradeaus gehen. Am Ende des Weges dann rechts durch das Tor auf das Schulgelände der HBS abbiegen.
Öffentliche Parkplätze gibt es in der Schubertstraße (gegenüber der Louise-Otto-Peters-Schule bzw. neben dem St. Josef-Kindergarten) sowie in der Fichtestraße.
2. Über die Arndtstraße
Sie müssen bis zum Ende der Arndtstraße laufen und den Wendehammer geradeaus passieren. Dann links in den Stöcketweg einbiegen (Weg entlang des Kraichbachs). Nach ca. 100m gelangen Sie an die Hartmann-Baumann-Schule.
Öffentliche Parkplätze gibt es entlang der Arndtstraße sowie bei der Rudolf-Harbig-Halle.
Beurlaubung
Aus wichtigen Gründen kann eine Beurlaubung von bis zu 2 Tagen durch den Klassenlehrer gewährt werden. Eine längere Beurlaubung muss bei der Schulleitung beantragt werden.
Für Ihr Kind besteht Schulpflicht! Somit ist eine Beurlaubung unmittelbar vor bzw. im Anschluss an die Schulferien nur in absoluten Ausnahmefällen möglich – beispielsweise im Falle von gesundheitsfördernden Maßnahmen (Kur- und/ oder Reha-Aufenthalte etc.). Ein entsprechend ausführlich begründeter schriftlicher Antrag muss der Schulleitung spätestens drei Wochen vor dem geplanten Beurlaubungstermin vorliegen!
Elternbeirat
Der Elternbeirat besteht aus den Klassenelternvertretern aller Klassen. Die/Der Vorsitzende des Elternbeirats wird bei der ersten Sitzung im Herbst neu gewählt. Aufgabe: Vertretung der Elterninteressen gegenüber der Schulleitung / Unterstützung der Schule bei Projekten. Wenn Sie Interesse haben im Elternbeirat mitzuwirken, lassen Sie sich beim ersten Klassenpflegschaftsabend wählen.
Frühstück
Um konzentriert zu arbeiten, ist es notwendig, dass Ihr Kind zu Hause frühstückt und ein gesundes Pausenbrot und Trinken mit in die Schule nimmt.
Das Pausenbrot und die Flasche sollten nach Möglichkeit in der Außentasche des Ranzens verstaut werden, innen sind nur die Schulmaterialien. Nutzen Sie eventuell einen zweiten zusätzlichen Beutel.
Handys und elektronische Kleingeräte
Die Benutzung des Handys sowie das Tragen von Smartwatches oder ähnlichen Geräten während der Unterrichts- und Pausenzeiten ist unseren Schülerinnen und Schülern untersagt. Handys und Smartwatches – sofern sie unbedingt mitgebracht werden müssen – verbleiben „ausgeschaltet“ im Schulranzen.
Für den Fall, dass Ihre Tochter / Ihr Sohn das Handy bzw. die Smartwatch dennoch einschaltet oder benutzt, behalten wir uns vor dieses Ihrem Kind abzunehmen und erst zum Unterrichtsende wieder zurückgegeben.
Auch andere private elektronische Geräte sind in der Schule untersagt. Ausnahmen müssen genehmigt werden.
Bei Verlust übernehmen wir keine Haftung.
Klassenleitung
Die Klassenleitung ist für Ihr Kind die erste und wichtigste Bezugsperson in der Schule. Sie erteilt den größten Teil des Unterrichts, führt die Klassengeschäfte und hält eine enge Verbindung zu Ihnen, den Eltern.
Bei Fragen oder Problemen, die Ihr Kind betreffen, wenden Sie sich bitte immer zunächst an die Klassenleitung (im Regelfall schriftlich oder über ein Gespräch)!
Ausnahme: Betrifft Ihr Anliegen eine Fachlehrkraft, dann wenden Sie sich bitte immer zuerst direkt an sie.
Krankmeldungen / Entschuldigungen
Ist Ihr Kind erkrankt, bitten wir Sie uns umgehend zu informieren. Bitte beachten Sie, dass eine telefonische oder elektronische Entschuldigung (E-Mail) Ihre Entschuldigungspflicht nur vorläufig erfüllt. Eine schriftliche Entschuldigung ist binnen drei Tagen nachzureichen.
Läuse /ansteckende Krankheiten
Ansteckende Krankheiten (z.B. Läuse, Keuchhusten, Masern, Scharlach, Windpocken,…) sind meldepflichtig. Bitte melden Sie sich sofort bei uns, damit wir die übrigen Eltern anonym informieren können und auch diese ihre Kinder kontrollieren können.
Bei Lausbefall in der Klasse bekommt Ihr Kind ein Infoblatt des Gesundheitsamtes, aus dem Sie alle weiteren Schritte entnehmen können. Ohne schriftliche Rückmeldung kann Ihr Kind die Schule nicht besuchen, Rückmeldung ist auch bei Fehlanzeige nötig.
Schülerversicherung
Alle Schülerinnen und Schüler öffentlicher Schulen sind gesetzlich gegen Personen- und Sachschäden versichert. Der Versicherungsschutz greift bei allen Tätigkeiten / ist wirksam auf allen Schulwegen, die im Zusammenhang mit einer schulischen Veranstaltung stehen.
Versichert ist Ihr Kind daher
– auf dem direkten Schulweg (auf dem Hin- sowie auf dem Rückweg)
– während gemeinsamer Veranstaltungen der Kinder unter Aufsicht einer Lehrkraft
(z.B. bei Unterrichtsgängen, Ausflügen, Wanderungen, Klassenfahrten … )
– während Schulsportveranstaltungen
– während der Pausen.
Wichtig: Das Verlassen des Schulgeländes während eines Unterrichtsvormittages ist Schülerinnen und Schülern (übrigens bis zur Jahrgangsstufe 11) grundsätzlich untersagt. Verlässt Ihr Kind den Schulbereich aus eigenem Antrieb, so entfällt der Versicherungsschutz über die Schule! Wir bitten Sie Ihr Kind noch einmal ausdrücklich darauf hinzuweisen!
Über den Schulträger sind alle Schülerinnen und Schüler bei der BGV haftpflichtversichert. Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine sog. Subsidaritätsversicherung. Im Schadensfall greift zunächst Ihre private Haftpflichtversicherung. Erst, wenn Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden nicht deckt, prüft die BGV, ob sie den Schaden regulieren kann.
Unfälle
Wenn Sie mit Ihrem Kind aufgrund eines schulischen Unfalls von sich aus einen Arzt aufsuchen, melden Sie dies bitte unbedingt im Sekretariat, damit eine entsprechende Unfallmeldung eingereicht werden kann.
Bei einem Unfall auf dem Schulweg muss der exakte Unfallort benannt werden (Straße, Kreuzung … ). Die Anfertigung einer entsprechenden Skizze wäre in jedem Fall hilfreich, ebenso die Angabe etwaiger Zeugen!
Religionsunterricht
Die Abmeldung vom Religionsunterricht muss innerhalb der ersten zwei Wochen eines Schulhalbjahres erklärt werden, in dem sie wirksam werden soll.
Bitte reichen Sie entsprechende Anträge schriftlich und mit Unterschrift der Sorgeberechtigten (in der Regel beide Elternteile) bei der Schulleitung ein.
Soweit möglich, versuchen wir Religion in die Randstunden des Stundenplans zu legen. Alle Kinder, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, kommen dann entsprechend eine Stunde später in die Schule oder gehen eine Stunde früher nach Hause. Wenn der Religionsunterricht zwischen der 2. und 5. Stunde liegt, wird eine Aufsicht bzw. Betreuung gestellt.
Schulbücher
Alle Schulbücher werden den Schülerinnen und Schülern kostenlos und leihweise zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie daher die Bücher (sofern sie noch keinen Umschlag haben) schnellstmöglich einzubinden und darauf zu achten, dass Ihre Kinder die Bücher sorgsam behandeln.
Pausenbrote und Getränke sollten deshalb vorsorglich nicht im Hauptfach des Schulranzens bei den Büchern liegen!
Bei Beschädigung oder Verlust muss das Buch von Ihnen anteilig ersetzt werden (abhängig vom Anschaffungsjahr). Sie erhalten von uns dann eine Mitteilung über die Kosten. Das alte Buch geht danach in Ihren Besitz über.
Schulweg / Sicherheit
Bitte tragen auch Sie dazu bei, dass Ihr Kind sicher zur Schule gelangt und von dort auch wieder nach Hause, indem Sie die Bewältigung des Schulweges mit Ihrem Kind einüben.
Ihr Kind ist auf dem Schulweg und während des Schulbesuchs versichert. Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt aber erst mit dem Betreten des Schulgebäudes. Schicken Sie Ihr Kind nicht zu früh in die Schule! Das Schulhaus kann erst unmittelbar vor dem Unterricht betreten werden. Die Schule trägt z.B. keine Verantwortung für Unfälle auf dem Schulhof vor und nach dem Schulbesuch, die nicht in zeitlicher Nähe zum Unterricht stehen.
Besteht für Sie keine Notwendigkeit das Schulhaus zu betreten (außer z.B. im Falle von Terminen mit einer Lehrkraft o.ä.), verabschieden Sie sich vor dem Schultor und warten Sie auch dort auf Ihr Kind!
Schulweg mit Fahrrad oder Roller
Wir geben – in Absprache mit der Polizei – die Empfehlung, Ihr Kind erst mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen, wenn es im Besitz des Fahrrad- Führerscheins ist. Im Laufe des 4. Schuljahres wird Ihr Kind im Rahmen der Verkehrserziehung die Radfahrprüfung ablegen. Dazu muss es im Vorfeld sicher Fahrrad fahren können. Erst danach sollte es allein mit einem verkehrssicheren Fahrrad und Helm zur Schule kommen.
Es liegt im Ermessen der Erziehungsberechtigten, wenn ein Kind bereits zu einem früheren Zeitpunkt allein mit dem Rad zur Schule fährt. Auch bei der Nutzung des Rollers wird ein Helm empfohlen.
Sport- und Schwimmunterricht
Schwimmunterricht
Der Schwimmunterricht findet im Lehrschwimmbecken statt. Das Gebäude liegt direkt neben der die Hartmann-Baumann-Schule. Die Kinder laufen immer in Begleitung einer Lehrkraft zum Lehrschwimmbecken und auch wieder zurück.
Schwimmverein Hockenheim unterstützen mit einem erfahrenen Trainerteam den schulischen Schwimmunterricht.
Für den Schwimmunterricht benötigt jedes Kind:
- Eine enge Badehose (keine weite Shorts, die die Knie bedeckt) bzw. einen Badeanzug (keinen Bikini)
- Ein großes Handtuch zum Abtrocknen. Ideal ist ein buntes, dem Kind bereits bekanntes Handtuch. Zusätzlich ein kleines Handtuch, welches als „Fußmatte“ benutzt werden kann
- Badeschuhe, Duschgel, Shampoo, Bürste bzw. Kamm
- Immer an eine Kopfbedeckung (z.B. Mütze, Kapuze) denken, die Ihr Kind nach dem Schwimmen anziehen kann
- Bei längeren Haaren auch an ein Haargummi denken
- Kinder mit längeren Haaren sollten unbedingt eine Badekappe tragen. Geeignete Badekappen können Sie direkt über den Schwimmverein erwerben.
- Die Kinder dürfen gerne eine kleine Schwimmbrille mitbringen – keine Tauchermaske!
- Friert Ihr Kind leicht, kann es im Schwimmen auch ein Thermoshirt tragen. Bitte keinen Neoprenanzug, dieser beeinflusst den Auftrieb im Wasser und verhindert Tauchübungen.
- Bitte kennzeichnen Sie alle Utensilien mit dem Namen Ihres Kindes.
- Bitte geben Sie Ihrem Kind eine ausreichend große Schwimmtasche. Je kleiner die Tasche, umso schwerer ist es nach dem Schwimmen die Tasche wieder einzuräumen.
- Das Lehrschwimmbecken verfügt über ausreichend Föhne.
Im Krankheitsfall sollte Ihr Kind nicht am Schwimmunterricht teilnehmen. Geben Sie Ihrem Kind dann bitte eine schriftliche Entschuldigung, über die voraussichtliche Dauer der Krankheit oder Verletzung mit. Informieren Sie mich auch kurzfristig morgens, durch einen Anruf im Sekretariat, falls Ihr Kind wegen Krankheit dann später in die Schule kommt.
Soll Ihr Kind wegen Krankheit während dem Schwimmunterricht, in der Schwimmhalle hospitieren, geben Sie dann an diesem Tag nur ein kleines Handtuch und die Badeschuhe mit. Bei längerer Krankheit muss ein ärztliches Attest vorgelegt
Sportunterricht
Der Sportunterricht findet in der Rudolf-Harbig-Halle statt. Die Kinder laufen immer in Begleitung einer Lehrkraft zur Sporthalle und wieder zurück.
Für den Sportunterricht benötigt jedes Kind:
- Saubere Hallenturnschuhe mit abriebsicherer Sohle
- Zweckmäßige Sportkleidung, wie z.B. Jogginghose und ein T-Shirt
Lange Haare müssen zusammengebunden werden, daher immer ein Haargummi in die Sporttasche legen. Die Kinder dürfen im Sport – und Schwimmunterricht keinen Schmuck tragen. Hängende Ohrringe, Ketten, Uhren, … müssen vor dem Unterricht ausgezogen werden. Bitte kennzeichnen Sie auch Schuhe, Sportbeutel, … mit dem Namen Ihres Kindes.
Informieren Sie uns bitte rechtzeitig, falls die Leistungsfähigkeit Ihres Kindes aufgrund von chronischen Krankheiten (z.B. Asthma) eingeschränkt ist oder sonstige Besonderheiten zu berücksichtigen sind.
Zur Notenbildung werden die Bereiche Schwimmen und Sport im 4. Schuljahr gleichwertig berechnet. Im 2. Schuljahr gibt es noch keine Benotung.
Verlorene Dinge (Fundkiste)
Bitte machen auch Sie Ihr Kind nochmals darauf aufmerksam, dass Wertgegenstände wie Geld, Schlüssel, Handy, Spielsachen etc. nicht in Jacken- bzw. Manteltaschen aufbewahrt werden sollten.
Das persönliche Eigentum ist bei Verlust nicht versichert. Unsere Garderoben sind nicht überwachbar. Wertgegenstände sind – sofern sie unbedingt mit in die Schule genommen werden müssen – während des Schulvormittages besser im Schulranzen aufgehoben. Die Ranzen verbleiben während der Unterrichtszeit meist in den Klassenräumen.
Fundsachen liegen im Erdgeschoss im Flur in Kisten (beim Fahrstuhl) oder können beim Hausmeister bzw. im Sekretariat erfragt werden. Bitte kontrollieren Sie öfter die Kisten, vor Ferienabschnitten werden diese i.d.R. entleert und nur Kleidung ein Jahr verwahrt.